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Lehrgang Fachberater:in für Servicemanagement (IHK)

Zulassungsvoraussetzung

Fachberater:in für Servicemanagement (IHK),
Zulassungsvoraussetzung

(DQR5-Stufe - Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in)

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dienstleistungs- oder servicespezifischen Ausbildungsberuf und anschließend mindestens sechs Monate Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und anschließend mindestens ein Jahr Berufspraxis
oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

2) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Quelle: Besondere Rechtsvorschrift für die IHK-Fortbildungsprüfung Fachberater / -in für Servicemanagement IHK

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