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Lehrgang
Gepr. Tourismusfachwirt:in (IHK)

Zulassungsvoraussetzungen

Gepr. Tourismusfachwirt:in (IHK) inkl. Ausbildereignungsprüfung (IHK),
Zulassungsvoraussetzungen

(Bachelor Professional)** / DQR-6-Stufe

Voraussetzung für die Prüfungszulassung

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Quelle: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Tourismusfachwirt und Geprüfte Tourismusfachwirtin

 

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.

Die prüfenden IHK´s beraten dich gerne und prüft deinen Zulassungsantrag.

Wir beraten dich individuell und kostenlos! (Telefon 06734 96297-20 oder  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Wir rufen dich auch gerne zurück: Kontaktformular

(Bitte beachte bei Kontaktaufnahme unsere Datenschutzerklärung.)

 


** Titel nach Berufsbildungsgesetz